Grünschnitt & Kompost
Kompostierung von Grünschnitt durch den Maschinenring Tuttlingen-Stockach
Der Maschinenring Tuttlingen-Stockach bietet seit einigen Jahren die Grünschnittentsorgung im gesamten Landkreis Tuttlingen an. Jeden Samstag können Bürger ihren Grünschnitt in ihrer Gemeinde entsorgen, ein zuständiger Landwirt holt den gesamten Grünschnitt ab und liefert es an einen der sieben Grünguthäckselplätze im Landkreis Tuttlingen. Dort wird es aufbereitet, geschreddert und zur Kompostanlage nach Tuningen transportiert. Auf der Kompostanlage in Tuningen wird das Grüngut durch die Kompostierung von 2 bis 6 Wochen hygienisiert. In diesem Verfahren wird der Kompost einmal umgesetzt und zum Abschluss auf die Körnung von 0 – 60 mm oder von 0 - 30 mm abgesiebt. Die Absiebung auf die Körnung 0 - 30 mm ist auch für die Ausbringung auf dem Grünland bestens geeignet.
Dieser Kompost dient unseren Landwirten zur Bodenverbesserung und Humusaufbau! Vor allem im Hinblick auf die neue Düngeverordnung erheben sich folgende Vorteile der Ausbringung des Komposts:
- Zur Bodenverbesserung und Düngung durch weitere Bodenbildende Prozesse wird der Kompost auf dem Acker zu Humus entwickelt
- Einhaltung der Bioabfallverordnung, Düngemittelverordnung, EU-Ökoverordnung
- Darüber hinaus geeignet für WSZ II und III
- RAL-Gütesiegel (Anerkennungsverfahren)
- Der Kompost ist hygienisch einwandfrei, da es sich als Ausgangsstoff zu 100% aus pflanzlichen Stoffen aus Garten- und Landschaftsbau zusammensetzt
- Schwermetallgehalte werden im Rahmen der RAL-Gütesicherung eingehalten und entsprechen weitestgehend dem Niveau der Schwermetallgehalte in unseren Ackerböden und Hausgärten.
Unser Kompost ist für Biobetriebe und auch für Mitglieder von Bioland oder Naturland zugelassen.
Anwendungsvorgaben
Zulässige Aufwandmenge sind nach guter fachlicher Praxis der Düngeverordnung zu bestimmen und dürfen gemäß Bioabfallverordnung 30 t Trockenmasse bzw. 54 t Frischmasse je Hektar in drei Jahren nicht überschreiten. Die Ausbringung auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterflächen ist zulässig. Weitere Anwendungsvorgaben und das Prüfzeugnis mit allen wichtigen Nährstoffgehalten erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!
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